Kirchner, Lenges & Müller

Rechtsanwälte

 

Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Im Bedarfsfall kann, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzung vorliegen, in Verfahren vor den Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, im Strafverfahren nur für Nebenkläger und Adhäsionskläger, Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. in bestimmten Verfahren nach dem FamFG -kurz Familienverfahrensgesetz- Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim Prozessgericht beantragt werden.

Das Antragsformular mit Hinweisblatt können Sie hier als pdf herunterladen.

Für Rückfragen stehen wir sowie unser Mitarbeiterteam Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Hinweis: Das Dokument herunterladen und mit dem Adobe Reader öffnen, ermöglicht das Dokument am Computer auszufüllen und auszudrucken.

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